Eine längere Erkrankung kann jeden treffen. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer entsteht daraus jedoch häufig nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein erhebliches finanzielles Problem. Denn während Arbeitnehmer bei einer Erkrankung grundsätzlich bis zu sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber erhalten, müssen Selbstständige ihren Einkommensausfall in der Regel selbst auffangen.
Wer beispielsweise als Handwerker in Stralsund, als Gastronom auf Rügen, als Arzt in Greifswald oder als selbstständiger Dienstleister in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist, erzielt sein Einkommen oftmals nur dann, wenn er tatsächlich arbeiten kann. Fällt die eigene Arbeitskraft aus, können Einnahmen kurzfristig einbrechen oder vollständig wegfallen.
Die laufenden privaten und betrieblichen Kosten bestehen jedoch weiter. Genau an dieser Stelle setzt das Krankentagegeld an. Es übernimmt für Selbstständige vereinfacht gesagt die Funktion einer selbst organisierten Lohnfortzahlung.
Was ist ein Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld ist eine finanzielle Leistung, die bei einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Versicherte erhalten für jeden vertraglich vereinbarten Leistungstag einen festen Geldbetrag.
Das Krankentagegeld soll den Einkommensverlust ausgleichen, der entsteht, weil die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten kann.
Die Auszahlung kann beispielsweise ab folgenden Tagen beginnen:
- 8. Tag
- 15.Tag
- 22. Tag
- 29. Tag
- 43. Tag
Welcher Leistungsbeginn sinnvoll ist, hängt unter anderem von den vorhandenen finanziellen Rücklagen, dem Einkommen, der Krankenversicherung und der persönlichen betrieblichen Situation ab.
Ein Selbstständiger mit hohen Rücklagen kann möglicherweise mehrere Wochen ohne laufende Einnahmen überbrücken. Ein Einzelunternehmer mit hohen monatlichen Verpflichtungen benötigt dagegen häufig eine deutlich früher einsetzende Absicherung.
Warum ist Krankentagegeld für Selbstständige so wichtig?
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit in der Regel für bis zu sechs Wochen.
Bei Selbstständigen gibt es dagegen keinen Arbeitgeber, der das Einkommen weiterzahlt.
Das bedeutet: Kann ein Selbstständiger nicht arbeiten, kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein finanzieller Ausfall entstehen.
Besonders betroffen sind Selbstständige, deren Umsatz unmittelbar von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt. Dazu gehören beispielsweise:
- Handwerker
- Physiotherapeuten
- Ärzte & Zahnärzte
- Steuerberater & Rechtsanwälte
- Gastronomen
- Einzelhändler
- etc.
Kann die selbstständige Person ihre Tätigkeit nicht ausüben, fehlen häufig nicht nur neue Einnahmen. Gleichzeitig laufen bestehende Verpflichtungen weiter.
Dazu können unter anderem gehören:
- private Lebenshaltungskosten,
- Miete oder Immobilienfinanzierung,
- Krankenversicherungsbeiträge,
- Altersvorsorgebeiträge,
- betriebliche Miete,
- Fahrzeugkosten,
- Leasingverträge,
- Gehälter von Mitarbeitern,
- Kredite,
- Versicherungsbeiträge,
- Telefon-, Energie- und Softwarekosten
Eine Erkrankung kann daher schnell zu einem Liquiditätsproblem werden.
Krankentagegeld als Lohnfortzahlung für Selbstständige
Für Selbstständige lässt sich das Krankentagegeld am besten als eine Art selbst finanzierte Lohnfortzahlung beschreiben.
Ein Arbeitnehmer erhält sein Gehalt während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung grundsätzlich weiterhin von seinem Arbeitgeber. Der Selbstständige muss diese Absicherung dagegen eigenständig organisieren.
Das Krankentagegeld ersetzt dabei nicht jeden entgangenen Umsatz des Unternehmens. Es soll vielmehr das persönliche Arbeitseinkommen der versicherten Person absichern.
Daher sollte die vereinbarte Leistung so gewählt werden, dass die laufenden privaten Kosten und gegebenenfalls wichtige betriebliche Verpflichtungen weiterhin bezahlt werden können.
Praxisbeispiel: Selbstständiger Handwerker aus Stralsund
Ein selbstständiger Handwerksmeister aus Stralsund erzielt nach Abzug seiner Betriebsausgaben durchschnittlich ein monatliches Einkommen von 4.500 Euro.
Nach einem Unfall kann er für drei Monate nicht arbeiten. Kleinere Aufträge können seine Mitarbeiter weiterhin erledigen. Ein erheblicher Teil der Einnahmen fällt jedoch weg, weil der Unternehmer selbst auf den Baustellen benötigt wird.
Seine monatlichen privaten Verpflichtungen betragen:
- 1.200 Euro für Wohnen und Finanzierung,
- 700 Euro für Lebensmittel und Familie,
- 900 Euro für Krankenversicherung und Vorsorge,
- 500 Euro für Kredite und sonstige Verträge,
- 400 Euro für weitere laufende Ausgaben
Damit benötigt er mindestens 3.700 Euro im Monat, um seine privaten Verpflichtungen weiterhin erfüllen zu können.
Ein Krankentagegeld von 120 Euro pro Kalendertag würde bei einem vollständigen Leistungsmonat von 30 Tagen eine Zahlung von 3.600 Euro ergeben.
Ohne diese Absicherung müsste der Unternehmer seine Rücklagen aufbrauchen oder zusätzliche Kredite aufnehmen.
Gesetzliches Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben nicht automatisch immer einen Anspruch auf Krankengeld.
Sie können gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben und dadurch einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einschließen. Dafür wird grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz anstelle des ermäßigten Beitragssatzes erhoben.
Die Leistung beginnt in dieser Variante grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Alternativ bieten gesetzliche Krankenkassen spezielle Krankengeld-Wahltarife an. Die Konditionen, Beiträge, Wartezeiten und Leistungsbeginne können sich dabei zwischen den Krankenkassen unterscheiden.
Für Selbstständige sollte deshalb geprüft werden:
- Besteht überhaupt ein Krankengeldanspruch?
- Ab welchem Tag wird geleistet?
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Reicht die Leistung zur Deckung der monatlichen Verpflichtungen?
- Besteht in den ersten sechs Wochen eine Versorgungslücke?
- Ist eine zusätzliche private Absicherung notwendig?
Gerade der Zeitraum zwischen dem ersten Krankheitstag und dem Beginn des gesetzlichen Krankengeldes kann für Selbstständige problematisch sein.
Krankentagegeld für privat krankenversicherte Selbstständige
Privat krankenversicherte Selbstständige können ein privates Krankentagegeld vereinbaren. Dabei werden sowohl die Höhe des Tagessatzes als auch der Leistungsbeginn vertraglich festgelegt.
Eine mögliche Gestaltung könnte beispielsweise so aussehen:
- 50 Euro Krankentagegeld ab dem 15. Tag,
- weitere 50 Euro ab dem 29. Tag,
- weitere 50 Euro ab dem 43. Tag.
Durch eine solche Staffelung kann der Versicherungsschutz an die vorhandenen Rücklagen angepasst werden.
Der Vorteil: Der Versicherte kann eine frühe Absicherung erhalten, ohne für den gesamten Tagessatz ab dem ersten Leistungstag Beiträge bezahlen zu müssen.
Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Das Krankentagegeld sollte nicht pauschal festgelegt werden. Entscheidend ist der tatsächliche finanzielle Bedarf.
Im ersten Schritt sollten die monatlichen Verpflichtungen zusammengestellt werden.
Private Kosten
Dazu zählen beispielsweise:
- Miete oder Darlehensrate,
- Nebenkosten,
- Lebenshaltungskosten,
- Beiträge zur Krankenversicherung,
- Beiträge zur Altersvorsorge,
- Unterhaltsverpflichtungen,
- private Kredite,
- Versicherungen,
- Mobilitätskosten.
Betriebliche Kosten
Je nach Unternehmen können auch betriebliche Verpflichtungen berücksichtigt werden, soweit diese nicht bereits anderweitig abgesichert sind:
- Büromiete,
- Leasingraten,
- Finanzierungskosten,
- Gehälter,
- Softwarekosten,
- Telefon und Internet,
- Versicherungen,
- Steuerberatung,
- sonstige Fixkosten.
Anschließend sollte geprüft werden, welche Kosten aus vorhandenen Rücklagen oder trotz Krankheit weiterlaufenden Einnahmen bezahlt werden können.
Beispielrechnung
Ein selbstständiger Unternehmer benötigt monatlich:
- 3.200 Euro für private Ausgaben,
- 800 Euro für unvermeidbare betriebliche Kosten.
Der gesamte monatliche Bedarf beträgt somit 4.000 Euro.
Die überschlägige Berechnung des benötigten Krankentagegeldes lautet:
4.000 Euro ÷ 30 Tage = rund 133 Euro Krankentagegeld pro Tag
In der Beratung könnte daher beispielsweise ein Krankentagegeld zwischen 130 und 135 Euro geprüft werden.
Die versicherbare Höhe ist grundsätzlich vom tatsächlichen Nettoeinkommen beziehungsweise vom nachweisbaren Arbeitseinkommen abhängig. Eine Krankentagegeldversicherung soll den Einkommensausfall ersetzen, aber nicht zu einer finanziellen Besserstellung während der Arbeitsunfähigkeit führen.
Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld gezahlt werden?
Der optimale Leistungsbeginn hängt vor allem davon ab, wie lange der Selbstständige einen Einkommensausfall aus eigenen Mitteln tragen kann.
Krankentagegeld ab dem 8. oder 15. Tag
Ein früher Leistungsbeginn kann sinnvoll sein, wenn:
- nur geringe Rücklagen vorhanden sind,
- der Umsatz stark von der persönlichen Arbeitskraft abhängt,
- hohe monatliche Fixkosten bestehen,
- der Betrieb bei Krankheit sofort erhebliche Einnahmen verliert.
Krankentagegeld ab dem 22. oder 29. Tag
Diese Variante kann passen, wenn:
- finanzielle Rücklagen für einige Wochen vorhanden sind,
- der Betrieb teilweise weiterläuft,
- Mitarbeiter einen Teil der Arbeit übernehmen können,
- weiterhin wiederkehrende Einnahmen bestehen.
Krankentagegeld ab dem 43. Tag
Ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag kann sinnvoll sein, wenn:
- ausreichende Rücklagen für sechs Wochen vorhanden sind,
- ein gesetzlicher Krankengeldanspruch erst ab diesem Zeitpunkt ergänzt werden soll,
- der Selbstständige geringere Beiträge wünscht,
- andere Einkommensquellen vorübergehend zur Verfügung stehen.
Eine frühere Leistung ist in der Regel mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden. Dennoch sollte die Karenzzeit nicht allein nach dem günstigsten Beitrag ausgewählt werden. Entscheidend ist, wie lange der Einkommensausfall tatsächlich ohne finanzielle Schwierigkeiten überbrückt werden kann.
Praxisbeispiel: Ferienvermieter oder Gastronom auf Rügen
Ein selbstständiger Gastronom auf Rügen erzielt einen großen Teil seines Jahresumsatzes während der touristischen Hauptsaison.
Wird er im Sommer für mehrere Wochen krank, kann dies besonders schwerwiegende Folgen haben. Zwar läuft der Betrieb möglicherweise mit Mitarbeitern weiter, doch der Inhaber kann wichtige Aufgaben nicht mehr selbst übernehmen.
Gleichzeitig bestehen hohe laufende Kosten für Personal, Miete, Waren, Leasingverträge und private Verpflichtungen.
Bei saisonabhängigen Unternehmen muss deshalb nicht nur das durchschnittliche Jahreseinkommen betrachtet werden. Auch die besondere Liquiditätssituation während der Hauptsaison sollte in die Planung einbezogen werden.
Ähnliches gilt für Vermieter von Ferienwohnungen, selbstständige Veranstalter, Gastronomen und Dienstleister auf Rügen, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen in wenigen Monaten erwirtschaften.
Praxisbeispiel: Freiberuflerin aus Greifswald
Eine selbstständige Unternehmensberaterin aus Greifswald arbeitet überwiegend allein. Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt durchschnittlich 5.000 Euro.
Sie verfügt über Rücklagen, mit denen sie ihre Ausgaben ungefähr vier Wochen lang bezahlen könnte. Nach einer Operation ist sie jedoch für zehn Wochen arbeitsunfähig.
Ihr Krankentagegeld beginnt ab dem 29. Tag und beträgt 150 Euro pro Kalendertag.
Für die verbleibenden sechs Wochen erhält sie damit rechnerisch:
**42 Tage × 150 Euro = 6.300 Euro**
Ihre Rücklagen decken die ersten vier Wochen. Anschließend übernimmt das Krankentagegeld einen erheblichen Teil des Einkommensausfalls.
Ohne die Absicherung wäre sie möglicherweise gezwungen, ihre Altersvorsorge zu unterbrechen, Kapitalanlagen zu verkaufen oder einen Kredit aufzunehmen.
Krankentagegeld ist nicht dasselbe wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Das Krankentagegeld ist für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorgesehen. Es zahlt, solange die versicherte Person krankheitsbedingt nicht arbeiten kann und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen für längerfristige oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen vorgesehen. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum nur noch eingeschränkt ausüben kann.
Vereinfacht dargestellt:
Krankentagegeld: Absicherung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung einer längerfristigen Berufsunfähigkeit
Für Selbstständige sind daher häufig beide Absicherungen sinnvoll. Das Krankentagegeld überbrückt die erste Phase einer längeren Erkrankung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann anschließend die langfristige Einkommensabsicherung übernehmen.
Wichtig ist, dass beide Verträge in ihrer Höhe und ihren Bedingungen aufeinander abgestimmt werden.
Was ist eine Praxisausfall- oder Betriebsausfallversicherung?
Das Krankentagegeld schützt in erster Linie das persönliche Einkommen des Selbstständigen.
Es ersetzt jedoch nicht automatisch sämtliche laufenden Kosten eines Unternehmens oder einer Praxis.
Bei hohen betrieblichen Fixkosten kann zusätzlich eine Praxisausfall- oder Betriebsausfallversicherung sinnvoll sein. Diese kann je nach Vertragsgestaltung bestimmte fortlaufende Betriebskosten übernehmen, wenn der Inhaber aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt.
Eine solche Absicherung kann insbesondere interessant sein für:
- Ärzte und Zahnärzte,
- Physiotherapeuten,
- Kanzleiinhaber,
- Handwerksbetriebe,
- Einzelhändler,
- Gastronomen,
- Agenturinhaber,
- Unternehmer mit Mitarbeitern.
Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Häufige Fehler bei der Absicherung
Das Krankentagegeld ist zu niedrig
Wurde der Tagessatz vor vielen Jahren festgelegt, entspricht er möglicherweise nicht mehr dem heutigen Einkommen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Die Leistung beginnt zu spät
Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag hilft wenig, wenn nur Rücklagen für zwei Wochen vorhanden sind.
Es besteht gar kein Anspruch
Manche freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gehen davon aus, automatisch Krankengeld zu erhalten. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, sollte bei der Krankenkasse geprüft werden.
Betriebliche Kosten werden mit privaten Kosten verwechselt
Das Krankentagegeld dient grundsätzlich der Absicherung des persönlichen Einkommens. Für größere betriebliche Fixkosten kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich sein.
Einkommenssteigerungen werden nicht berücksichtigt
Steigt das Einkommen, sollte auch das vereinbarte Krankentagegeld regelmäßig überprüft werden.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sind nicht abgestimmt
Bei langfristigen Erkrankungen können Abgrenzungsfragen zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit entstehen. Die Verträge sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Für wen ist Krankentagegeld besonders wichtig?
Eine Absicherung ist insbesondere für Selbstständige wichtig, die:
- überwiegend von ihrer eigenen Arbeitskraft leben,
- nur geringe Rücklagen besitzen,
- hohe private Verpflichtungen haben,
- eine Familie versorgen,
- Immobilienkredite bedienen,
- Mitarbeiter beschäftigen,
- saisonabhängige Einnahmen erzielen,
- ihre Altersvorsorge nicht unterbrechen möchten,
- keine automatische gesetzliche Krankengeldleistung haben.
Je stärker das Einkommen von der persönlichen Anwesenheit und Arbeitsleistung abhängt, desto wichtiger ist eine passende Krankentagegeldabsicherung.
Krankentagegeld regelmäßig überprüfen
Die einmal vereinbarte Absicherung sollte nicht über viele Jahre unverändert bestehen bleiben.
Eine Überprüfung empfiehlt sich insbesondere bei:
- deutlicher Einkommenssteigerung,
- Aufnahme oder Aufgabe einer Selbstständigkeit,
- Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung,
- Immobilienkauf,
- Familiengründung,
- Einstellung von Mitarbeitern,
- Erweiterung des Unternehmens,
- Veränderung der betrieblichen Fixkosten,
- Bildung größerer finanzieller Rücklagen.
Ein Krankentagegeld von 70 Euro pro Tag kann bei Vertragsabschluss ausreichend gewesen sein. Wenn sich Einkommen und Verpflichtungen später deutlich erhöhen, kann jedoch eine erhebliche Versorgungslücke entstehen.
Regionale Beratung für Selbstständige in Stralsund, auf Rügen und in Greifswald
Die wirtschaftliche Situation von Selbstständigen unterscheidet sich erheblich.
Ein Einzelunternehmer in Stralsund benötigt möglicherweise eine andere Absicherung als ein Gastronom auf Rügen oder eine freiberufliche Ärztin in Greifswald.
Neben dem monatlichen Einkommen sollten deshalb unter anderem berücksichtigt werden:
- vorhandene Rücklagen,
- private Verpflichtungen,
- betriebliche Fixkosten,
- saisonale Einnahmen,
- bestehender Krankengeldanspruch,
- gewünschter Leistungsbeginn,
- bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung,
- familiäre Situation,
- weitere Einkommensquellen.
Eine pauschale Empfehlung für alle Selbstständigen gibt es daher nicht.
Fazit: Krankentagegeld schützt die finanzielle Existenz
Eine längere Krankheit kann für Selbstständige schnell zu einem finanziellen Risiko werden. Während Arbeitnehmer grundsätzlich auf eine Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber zurückgreifen können, müssen Selbstständige ihre Einkommensabsicherung selbst organisieren.
Das Krankentagegeld übernimmt dabei die Funktion einer persönlichen Lohnfortzahlung. Es hilft, laufende Kosten zu bezahlen, Rücklagen zu schonen und finanzielle Engpässe während einer Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.
Entscheidend sind vor allem drei Fragen:
1. Wie hoch ist der tatsächliche monatliche Finanzbedarf?
2. Wie lange kann ein Einkommensausfall aus eigenen Rücklagen überbrückt werden?
3. Ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe besteht bereits ein gesetzlicher oder privater Anspruch?
Selbstständige in Stralsund, auf Rügen und in Greifswald sollten ihren bestehenden Schutz deshalb regelmäßig überprüfen lassen.
Persönliche Beratung zum Krankentagegeld
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