Betriebsversicherung
Betriebsversicherung
Auch dem vorsichtigsten Betrieb kann ein Missgeschick passieren, egal ob nasser Boden, auf dem der Kunde ausrutscht oder der Einkauf, welcher beim Ausladen auf dem Auto eines Nachbarn landet. Schützen Sie Ihre Kunden und sich gegenüber Haftungsansprüchen Dritter.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet für Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, wenn diese durch die betriebliche Tätigkeit verursacht wurden.
Hierbei umfasst der Versicherungsschutz die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versichert sind das Unternehmen, dessen gesetzliche Vertreter und alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Wie versichern Sie Ihr Unternehmen am besten? Wie versichern Sie sich als Unternehmer am besten?
Wenn wir über wichtige Versicherungen für Unternehmen sprechen, geht es vor allem um zwei Versicherungen:
- Die Betriebshaftpflichtversicherung und
- Die Betriebsinhaltsversicherung
Werfen wir einen kurzen Blick auf diese beiden Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung
Je nach versichertem Risiko gibt es einige Besonderheiten zu beachten wie z.B. das Produktrisiko, die Zusammenarbeit mit Subunternehmern, die Managerhaftpflicht oder die Vermögensschäden bei beratenden Berufen.
Bei der Herstellung bzw. Weiterverarbeitung von Produkten und Waren zu eigenen Produkten empfiehlt sich in die Betriebshaftpflichtversicherung die Produkthaftung zu integrieren. Damit ist der Versicherungsschutz gewährleistet, wenn Dritte durch die Produkte zu Schaden kommen.
Insbesondere bei Handwerksbetrieben sollte die Haftung für Subunternehmen mit eingeschlossen sein, weil beispielsweise ein Generalunternehmer auch für Subunternehmer haftet.
Eine weitere Besonderheit ist die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung – insbesondere für beratende Berufe wie z.B.: Rechtsanwälte, Steuerberater oder Gutachter. Durch die fehlerhafte Beratung oder der Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens kann es zu einem finanziellen Vermögensschaden kommen – nicht Personen- oder Sachschaden – welche durch die Vermögensschadenshaftpflicht übernommen wird.
Betriebsinhaltsversicherung
Die Einrichtung sowie der Warenbestand eines Betriebs sind für dessen Geschäftserfolg unverzichtbar. Wenn diese Gegenstände z.B. durch Feuer, Überschwemmung oder Einbruch beschädigt oder zerstört werden, kann der Geschäftsalltag schnell aus den Fugen geraten und oftmals sogar der Betriebsablauf für längere Zeit vollständig zum Erliegen kommen.
Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung genannt) sichert Firmen gegen finanzielle Verluste ab, die im Schadensfall durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur von zerstörter oder beschädigter Betriebseinrichtung bzw. Waren und Vorräte entstehen. Die Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt die Kosten für die Reparatur von beschädigten oder zerstörten Sachen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich, erstattet die Inhaltsversicherung den Neuwert der versicherten Sachen.
In der Inhaltsversicherung sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte versichert. Doch reicht das aus? Mit uns finden Sie es zuverlässig heraus.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sorgen Sie für den perfekten Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen!
So viel zur Theorie, doch wie sieht es in der Praxis in Ihrem Unternehmen aus? Haben sie eine solche umfassende Absicherung oder sind Sie unsicher, ob nicht wichtige Bausteine fehlen? Wenn Sie Ihr Unternehmen perfekt schützen möchten, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.